1. (Wieder-)Zuweisung der Professur

 

Wichtige Schritte

  • Die Dekanin / der Dekan leitet den i. d. R. vom Institut erstellten und vom Fachbereichsrat beschlossenen Antrag auf (Wieder-)Zuweisung einer Professur der Präsidentin bzw. dem Präsidenten zu.
  • Relevante Fachabteilungen nehmen Stellung zu den Ausführungen des Fachbereichs (außer Fachbereich 04).
  • Das Präsidium behandelt den Antrag des Fachbereichs unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Fachabteilungen im Rahmen einer Präsidiumssitzung.
  • Die Dekanin / der Dekan wird im Anschluss über das Ergebnis informiert.
  • Die formale (Wieder-)Zuweisung der Professur erfolgt mit Schreiben der Präsidentin / des Präsidenten an die Dekanin / den Dekan (außer Fachbereich 04).
  • Bei W 1-Professuren ohne TT entfällt die formale (Wieder-)Zuweisung, d.h. es ist kein Antrag auf (Wieder-)Zuweisung und auch keine Stellungnahme aus den Fachabteilungen erforderlich. Die Leitfragen sollten nach Möglichkeit dennoch bei Vorlage der Berufungskommission bzw. des Ausschreibungstextes beantwortet werden, um die geplante Berufung inhaltlich zu rahmen.

Grundsätzliches

  • Präsidium und Fachbereich sollten regelmäßig Perspektivgespräche über bevorstehende Berufungsverfahren führen.
  • Die Ausrichtung der Professur steht im Einklang mit der Strukturplanung des Fachbereichs. Über ihre (Wieder-)Zuweisung bzw. über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet die Präsidentin oder der Präsident (in Abstimmung mit dem Präsidium) auf Basis eines Antrags des jeweiligen Fachbereichs.
  • Im Antrag auf (Wieder-)Zuweisung legt der Fachbereich auf Basis von Leitfragen v.a. seine Vorstellungen hinsichtlich der künftigen Ausrichtung der Professur (einschl. strukturelle Einbindung in Forschung und Lehre sowie Positionierung im nationalen und internationalen Wissenschaftsumfeld) und die geplante Ausstattung der Professur (Räume, Personal, Sachmittel) dar.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte (GSB) des Fachbereichs ist am gesamten Berufungsverfahren zu beteiligen. Dies ist gegeben durch ihre Beteiligung an den Diskussionen im Fachbereichsrat und ihre Mitwirkung in der Berufungskommission (> Verweis auf Informationen zum „Querschnittsthema“ Gleichstellungsbeauftragte).

Zeitlicher Rahmen

  • Der Antrag auf (Wieder-)Zuweisung sollte spätestens ein Jahr vor der geplanten Besetzung der Professur gestellt werden.
  • Für die (Wieder-)Zuweisung sind ab Eingang im Präsidialbereich i.d.R. sechs Wochen einzuplanen.

 

Relevante Rechtsvorschriften
  • 86 Abs. 2 Nr. 10 HochSchG (Aufgabe FB -> Beschlüsse über Verteilung der dem Fachbereich zugewiesenen Stellen und Mittel)
  • 15 GO (Aufgaben des Präsidiums)
  • 27 GO (GSB)
  • Teil 2 § 2 BO (Vorprüfung/ Antrag)
  • Teil 2 § 3 BO (GSB)

Empfehlungen

  • Mit den Beratungen innerhalb des Fachbereichs über die künftige Ausrichtung und die strukturelle Einbindung der jeweiligen Professur (etwa 1,5 – 2 Jahre vor dem erwarteten Ausscheidedatum) sollte frühzeitig begonnen In dieser Phase sollte die Dekanin / der Dekan idealerweise auch das Gespräch mit dem Präsidium über die Eckpunkte des Wiederzuweisungsantrages suchen, insbesondere, wenn maßgebliche Änderungen (z.B. i.S. Ausrichtung, Lehre) vorgesehen sind.
  • Ein Zeitplan für den Ablauf des Berufungsverfahrens mit den wichtigsten Schritten (Verfahren „rückwärts denken“ ab dem geplanten Besetzungszeitpunkt; Berücksichtigung insb. feststehender Termine wie FBR und Senat) erleichtert erfahrungsgemäß den Prozess für alle Beteiligten und unterstützt ein zügiges Verfahren. Der Zeitplan kann gerne dem (Wieder-)Zuweisungsantrag beigefügt werden.
  • Mit dem Antrag auf (Wieder-)Zuweisung kann zeitgleich die Freigabebitte für die Zusammensetzung der Berufungskommission mit vorgelegt werden.

Organisatorische Hinweise

  • Der Antrag auf (Wieder-)Zuweisung der Professur besteht aus einem formlosen Anschreiben der Dekanin / des Dekans an die Präsidenten bzw. den Präsidenten sowie den beantworteten Leitfragen zur (Wieder-)Zuweisung.
  • Das formlose Anschreiben sollte das Datum der betreffenden FBR-Sitzung und die Stellennummer der Professur beinhalten, auf etwaige Besonderheiten hinweisen und von der Dekanin / dem Dekan unterschrieben werden.
  • Der unterschriebene Antrag sollte als pdf-Datei an berufungen@uni-mainz.de gesendet werden. Die Vorlage einer unterschriebenen Papierversion ist nicht nötig.

Dokumente

  • Formular Leitfragen zur (Wieder-)Zuweisung (leicht überarbeiten)
  • Formular Leitfragen zur (Wieder-)Zuweisung HMM ( leicht überarbeiten analog andere FB?)
  • Formular Leitfragen UM/Profilpapier (von wem erstellt?)
  • Musterbeispiel Zeitplan (noch zu erstellen, nice to have)
  • Richtlinien zur Beteiligung der GSB im Rahmen von Berufungsverfahren (aktualisieren bzw. anderen Ort finden - vgl. Anlage 01)
  • Muster-Anschreiben Dekanin / Dekan (noch zu erstellen, nice to have)